Ablauf.
ärztliche Verordnung
Für den Start der Diagnostik / Behandlung brauchen Sie eine aktuelle Verordnung von Ihrer Haus-/ Fachärztin oder Ihrem Haus-/ Facharzt.
Senden Sie diese vorab an office@ergopatrick.com oder bringen Sie diese spätestens zum ersten Termin mit.
Auf der Verordnung soll bitte folgendes vermerkt sein:
Genaue Diagnose
10x Ergotherapie á 60 Minuten
Falls Sie über die SVS oder KFA versichert sind, senden Sie den Verordnungsschein anschließend für die chefärztliche Bewilligung an Ihre Kassa (z.B. per Post bzw. E-Mail, oder durch Hochladen auf deren Homepage / App).
Bei der ÖGK und der BVAEB gibt es zurzeit keine Bewilligungspflicht.
2. Terminvereinbarung
Schreiben Sie mir jederzeit eine e-mail oder rufen Sie montags zwischen 11 und 14Uhr an.
Ich bemühe mich Ihre Anfragen so schnell ich kann zu bearbeiten.
Meine Kontaktdaten finden Sie hier.
Kosten:
Als Wahltherapeut verrechne ich die Kosten für die Therapie direkt mit Ihnen. In der Regel bezahlen Sie nach jeder Einheit.
Die Preise pro Therapieeinheit finden Sie hier.
Absageregelung:
Falls Ihr Kind oder Sie krank sind und Sie somit Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte sobald Sie dies wissen bei mir.
Bis 24 Std. vor dem Termin = der Termin wird verschoben, es entstehen keine Kosten für Sie
weniger als 24 Std vor dem Termin = da ich den Termin nicht mehr vergeben kann muss ich Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen und Sie müssen einen reduzierten Tarif von 65€ bezahlen.
3. Erstkontakt & Diagnostik
In der ersten Behandlungseinheit steht das Kennenlernen und der Beziehungsaufbau im Vordergrund. Wir starten eine ergotherapeutische Diagnostik (ca.5 Einheiten) und finden die Ressourcen und Schwierigkeiten Ihres Kindes heraus.
Danach gibt es ein Befundgespräch, wo Diagnostikergebnisse im Detail erläutert werden und ggf. fördernde Aktivitäten für den Alltag empfohlen werden.
Falls ein Therapiebedarf besteht, legen wir gemeinsam Ziele fest, an denen wir in den folgenden Einheiten gemeinsam arbeiten.
3. Therapie
Die Therapie kann je nach Zielsetzung im Einzel- oder Gruppensetting stattfinden.
Entweder findet die Therapie direkt im Anschluss an die Diagnostikeinheiten statt oder wird blockweise (üblicherweise 10 Einheiten) angeboten.
Refundierung durch die Krankenkasse:
Wählen Sie nachfolgend den Link zu Ihrer Krankenkasse aus, um die aktuellen Listen der Kostenerstattung für Ergotherapie zu öffnen
ÖGK - Rechnung einreichen, aktuelle Kostenrückerstattungstarife
BVAEB - Rechnung einreichen
SVS - Rechnung einreichen - Tarifauskunft
(Stand März 2025)
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Die Verordnung zur Ergotherapie bekommen Sie bei ihrer Hausärztin / ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Fachärztin/ Ihrem Facharzt.
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informieren Sie sich über folgende Organisationen, wenn Sie an einer Finanzierung des Therapieblocks interessiert sind.
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Um die Ressourcen und Schwierigkeiten Ihres Kindes zu erfassen, Gruppendynamiken therapeutisch möglichst sinnvoll zu nutzen und um nicht „einfach nur zu spielen“ ist eine umfangreiche Diagnostik vor Therapiebeginn unerlässlich.
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Ergotherapie darf ausschließlich auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden.
Bitte schicken Sie die Verordnung per Post oder per verschlüsselter Mail vorab oder bringen Sie diese zum ersten Termin mit.
Die Verordnung muss eine genaue Diagnose beinhalten (am besten ICD - 10 Diagnose) und es soll “10x Ergotherapie á 60min” vermerkt sein, damit Sie bei der Refundierung keine Schwierigkeiten haben.